Gepäck VietJetAir / Thai VietJetAir

Finden Sie weitere Informationen über die Richtlinien zum Gepäck für VietJetAir / Thai VietJetAir nachfolgend:

01.

Handgepäck

Passagiere (ausgenommen Kinder unter 02 Jahren) dürfen ein Handgepäckstück und einen kleinen Gegenstand (z.B. eine kleine Handtasche) mit einem maximalen Gesamtgewicht von sieben (7) Kilogramm mit an Bord nehmen. Das Handgepäckstück darf nicht größer als 56cm x 36cm x 23cm sein.

Das Handgepäck muss unter den Sitzen oder in den Gepäckfächern an Bord verstaut werden können. Gepäckstücke, die nach Ansicht des Personals der Fluggesellschaft sowie nach dessen Bestimmungen das angegebene Gewicht und die vorgeschriebenen Abmessungen überschreiten, werden nicht in der Kabine befördert.

Musikinstrumente, die die Höchstmaße für nicht aufgegebenes Handgepäck überschreiten, aber weniger als 75 kg wiegen, können an Bord befördert werden, wenn der Fluggast einen zusätzlichen Sitzplatz erworben und die entsprechenden Kosten dafür bezahlt hat.

Gefährliche Gegenstände (siehe Punkt 4) können grundsätzlich nicht, weder als Handgepäck noch als aufzugebenes Gepäck, mitgenommen werden. 

02.

Aufzugebenes Gepäck

Aufzugebenes Gepäck ist bei VietJetAir / Thai VietJetAir kostenpflichtig.

Es kann während des Buchungsprozesses oder nach der Buchung bis zu 72 Stunden vor Abflug dem Flugticket hinzugefügt werden.

Es können verschiedene Pakete für das aufzugebende Gepäck im voraus gebucht werden. Das im voraus gebuchte Gepäck gilt pro Passagier und Flug.

Folgende Gepäckpakete können der Buchung gegen Entgelt hinzugebucht werden:

- aufzugebendes Gepäck bis 15 kg
- aufzugebendes Gepäck bis 20 kg
- aufzugebendes Gepäck bis 25 kg
- aufzugebendes Gepäck bis 30 kg
- aufzugebendes Gepäck bis 35 kg
- aufzugebendes Gepäck bis 40 kg

Ein aufgegebenes Gepäckstück darf 32 kg pro Stück nicht überschreiten.

Bitte kontaktieren Sie uns rechtzeitig über unser Kontaktformular, wenn Sie (weiteres) Gepäck Ihrer Buchung hinzufügen möchten.

Gefährliche Gegenstände (siehe Punkt 4) können grundsätzlich nicht, weder als Handgepäck noch als aufzugebenes Gepäck, mitgenommen werden. 

03.

Sondergepäck / Sportgepäck

Reisen Sie mit Gepäckstücken, die größer sind als das normale auzugebende Gepäck? VietJetAir / Thai VietJetAir akzeptiert Sondergepäck zur Aufgabe am Check-In-Schalter wie z.B. Sportgeräte, Surfbretter, Musikinstrumente sowie übergroße Taschen gegen einen Aufpreis. 

Sportgepäck

Sie können Ihre Sportausrüstung als aufzugebenes Gepäck gegen Aufpreis mitnehmen. Es wird vorausgesetzt, dass diesest ordnungsgemäß und sicher durch den Fluggast verpackt wurde.

Sportgepäck kann zu einem günstigeren Preis als am Flughafen bis zu 72 Stunden vor Abflug hinzugebucht werden. Pro Buchung bzw. Passagier ist nur eine Sportausrüstung erlaubt und ist mit einer Gewichtsbeschränkung von max. 20 kg oder 30 kg erhältlich.

Bitte kontaktieren Sie uns rechtzeitig über unser Kontaktformular, wenn Sie Sportgepäck Ihrer Buchung hinzufügen möchten.

Musikinstrumente oder religiöse Gegenstände

Musikinstrumente, die die Höchstmaße für nicht aufgegebenes Handgepäck überschreiten, aber weniger als 75 kg wiegen, können an Bord befördert werden, wenn der Fluggast einen zusätzlichen Sitzplatz erworben und die entsprechenden Kosten dafür bezahlt hat.

04.

Gefährliche Gegenstände

Gefährliche Gegenstände, Güter oder Substanzen, die die Sicherheit des Flugzeuges oder die der Gäste an Bord gefährden könnten, dürfen weder im Handgepäck noch im aufzugebenen Gepäck mitgeführt werden.

Die folgenden Gegenstände, Güter oder Substanzen sind in Ihrem Gepäck verboten, unabhängig davon, ob es eingecheckt oder als Handgepäck mitgeführt wird:

- Gegenstände, die nicht ordnungsgemäß verpackt in Koffern oder anderen geeigneten Behältern sind, um ihre sichere Beförderung unter normalen Beförderungsbedingungen zu gewährleisten

- Gegenstände, die geeignet sind, das Flugzeug oder Personen oder Sachen an Bord zu gefährden, wie sie in den Gefahrgutvorschriften der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO), der Internationalen Luftverkehrsvereinigung (IATA), den Beförderungsbedingungen, den Vorschriften der Fluggesellschaft oder lokalen gesetzlichen Bestimmungen aufgeführt sind

- Gegenstände, die nach den geltenden Gesetzen, Vorschriften oder Anordnungen eines Landes verboten sind, unabhängig davon, ob es sich um den Abflug-, Transit-, Durchgangs- oder Zielort handelt

- Gegenstände, die nach unserem Ermessen aufgrund ihres Gewichts, ihrer Form, Größe oder Beschaffenheit für die Beförderung ungeeignet sind

- Gegenstände, die zerbrechlich oder verderblich sind;
Tiere, die tot oder lebendig sind

- Leichen, Knochen einer toten Person; sterbliche Überreste: In bestimmten Fällen können sterbliche Überreste als aufgegebenes Gepäck oder Handgepäck befördert werden, vorausgesetzt, sie sind gemäß den Beförderungsbestimmungen ordnungsgemäß verpackt: wie z.B. Krematoriumsurnen und Kisten, die in stabilen und luftdichten Behältern verschlossen sind, des weiteren wird benötigt: Sterbeurkunden und medizinische Quarantänebescheinigungen

- Lebensmittel, die einen unangenehmen Geruch verströmen (Durian, Jackfruit, Fischsauce und andere Arten von fermentierten Lebensmitteln usw.)

- Frische oder gefrorene Meeresfrüchte und Fleisch können als aufgegebenes Gepäck oder Handgepäck befördert werden, wenn sie gemäß den Verpackungsvorschriften in Schaumstoffboxen oder isolierten Kisten verpackt sind und ihr Inhalt von den Behörden kontrolliert wurde. Weigert sich der Fluggast, sie der Kontrolle zu unterziehen, behalten wir uns das Recht vor, ihre Beförderung zu verweigern

- Kugeln; Sprengkapseln, Zünder, Minen, Granaten, andere militärische Sprengkörper; alle Arten von Fackeln wie Leuchtraketen, Feuerwerkskörper, Signalfackeln und Fackelpulver

- Rauchgranaten, Rauchgeneratoren

- alle Arten von Sprengstoffen, Schießpulver, Benzin, Öl und Treibstoff für Feuerzeuge, unsichere Streichhölzer (Streichhölzer zum Anzünden), Gegenstände, die flüssigen Sauerstoff, brennbare oder nicht brennbare Gase (z. B. Aerosole, Butan) enthalten, Kühlmittel (z. B. Tauchflaschen, flüssiger Stickstoff), brennbare Flüssigkeiten (z. B. Farben, Verdünner, Lösungsmittel)

- entzündbare feste Stoffe (z. B. Streichhölzer, Feuerzeuge)

- organische Sauerstoffverbindungen (z. B. Latex), giftige und ansteckende Stoffe (z. B. Viren, Bakterien)

- radioaktive Stoffe (z. B. Radium)

- ätzende Stoffe (z. B. Säuren, Basen, Quecksilber, Thermometer)

- magnetische Stoffe

- Oxidationsmittel (z. B. Bleichmittel)

- Waffen oder Werkzeuge, die dazu bestimmt sind, Schaden anzurichten oder Menschenleben zu gefährden, oder Gegenstände, die fälschlicherweise für Waffen gehalten werden (Pistolen, Gewehre, Maschinenpistolen, Schrotflinten, Jagdgewehre und andere Waffen mit ähnlichen Funktionen und Verwendungszwecken

- Waffenteile

- Waffen, die Druckluft in Form von Pistolen, Gewehren und Gewehren verwenden, die Kügelchen, Farbkugeln oder Plastikkugeln verschießen

- Leuchtraketen und Signalpistolen; improvisierte Feuerwaffen, Speerschleudern

- Steinschleudern

- Laserwaffen oder Geräte, die einen Laserstrahl projizieren (mit Ausnahme von Laserpräsentern, die im Unterricht oder bei Präsentationen verwendet werden)

- Bögen, Pfeile, Armbrüste, Hilsmittel; Waffen, Geschosse und Hilfsmittel dürfen nur im Handgepäck von Bediensteten oder Wächtern mitgeführt werden, die gemäß dem Bewachungsgesetz Sicherheitsaufgaben zum Schutz der bewachten Person wahrnehmen, Handschellen dürfen an Bord mitgeführt werden, wenn die Person, die die Handschellen mitführt, Begleitaufgaben wahrnimmt,
Waffen und Hilfsmittel werden den Luftsicherheitspatrouillen gemäß den Vorschriften zur Verfügung gestellt.

- Andere kostbare und/oder wertvolle Gegenstände wie Kunstwerke, Videorekorder, Kameras, Geld, Schmuck, Edelmetalle, Edelsteine, Computer, elektronische Geräte, Dokumente, die in Geld umgetauscht werden können, Wertpapierzertifikate, Verhandlungsdokumente, Verträge, Geschäftsunterlagen, Muster, Ausweispapiere usw.

Im Handgepäck sind ausserdem nicht erlaubt:

- Alle Arten von Dolchen, Schwertern, Speeren, Spießen, Bajonetten, Hellebarden, Krummsäbeln, Schlagringen

- Gegenstände und Spielzeuge, die mit echten Waffen identisch sind, nämlich Gewehre, Bomben, Minen, Granaten, Kugeln, Torpedos, Seeminen, Patronen und aus Patronen hergestellte Gegenstände

- Werkzeuge/Ausrüstungen, die dazu bestimmt sind, eine Person zu betäuben/auszuschalten oder bewegungsunfähig zu machen

- Elektroschockgeräte wie Betäubungspistolen und Betäubungsstöcke

- Werkzeuge/Ausrüstungen zur Betäubung oder Tötung von Tieren

- Chemikalien- oder Gaskanister zur Neutralisierung oder Lähmung, insbesondere Pfefferspray, Säurespray, Tränengas und Pestizide (mit Ausnahme von Kanistern, die als Antiseptika in Flugzeugen verwendet werden)

- Scharfe oder spitze Gegenstände, mit denen schwere Verletzungen verursacht werden können: Gegenstände zum Zerkleinern, Hacken oder Schneiden wie Äxte oder Beile; Rasiermesser oder Teppichmesser

- Messer, deren Klingen (ohne Griff) länger als 06 cm sind oder deren Gesamtlänge einschließlich Griff und Klingen 10 cm übersteigt

- Scheren, deren Klingen, gemessen an den Drehpunkten, länger als 06 cm sind oder deren Gesamtlänge einschließlich Griff und Klingen 10 cm übersteigt

-Aandere scharfe oder spitze Gegenstände, die als Angriffswaffen verwendet werden können, mit einer Länge von mehr als 10 cm

- Kamerastative, Stöcke oder Schirmgriffe mit spitzen Metallspitzen

- Arbeitsgeräte, mit denen schwere Verletzungen verursacht werden können oder die eine Gefahr für die Sicherheit von Flugzeugen darstellen

- Brechstangen, Hacken, Spaten, Schaufeln, Fliesenspaten, Sicheln, Meißel, Spitzhacken

- Bohrer und Bohraufsätze, einschließlich Handbohrmaschinen

- Werkzeuge, deren scharfe Klingen oder spitze Enden länger als 06 cm sind und als Waffen verwendet werden können, wie z. B. Schraubendreher; alle Arten von Hämmern, Schraubenschlüsseln, verstellbaren Schraubenschlüsseln und Zangen, die länger als 10 cm sind

- Alle Arten von Sägen und Sägeblättern, einschließlich Handsägen

- Lötlampen

- Geräte zum Eintreiben von Nägeln oder Schrauben

- Stumpfe Gegenstände oder Werkzeuge, die bei offensiver Verwendung schwere Verletzungen verursachen können

- Sportschläger wie Baseballschläger, Golfschläger, Hockeyschläger, Billardstöcke, Skistöcke

- Alle Arten von Schlägern wie Gummi-, Metall- und Holzschläger

- Werkzeuge oder Ausrüstungsgegenstände, die für das Kampftraining verwendet werden (stumpf, mit spitzen Enden oder scharfen Kanten)